Wissenschaftsvertragszeit-Gesetz

Die Freiheit von Wissenschaft und Forschung ist ein unverzichtbarer Bestandteil einer modernen und offenen Gesellschaft. Sie ermöglicht den Fortschritt und die Innovation, die Deutschland als führende Industrienation vorantreiben. Die gegenwärtige Situation im deutschen Wissenschaftsbetrieb jedoch, geprägt durch befristete Arbeitsverträge, ungewisse Karriereaussichten und prekäre Beschäftigungsverhältnisse, steht dieser Freiheit entgegen. Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) trägt entscheidend zu diesen Problemen bei, indem es die Kettenbefristung von Verträgen im akademischen Bereich systematisch ermöglicht. Es ist an der Zeit, die Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft nachhaltig zu verbessern und die Rahmenbedingungen für die Attraktivität des wissenschaftlichen Berufsfelds zu schaffen.

  1. Hintergrund und Problemstellung:

Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz wurde ursprünglich mit dem Ziel eingeführt, Flexibilität und Mobilität im Wissenschaftsbetrieb zu fördern. In der Praxis jedoch hat das Gesetz zu einem System geführt, das Unsicherheit und prekäre Beschäftigungsverhältnisse im akademischen Bereich zementiert. Hochschulen und Forschungseinrichtungen nutzen das WissZeitVG, um wiederholte, teils sehr kurzfristige Befristungen für wissenschaftliches Personal durchzuführen. Dies führt zu einer extremen Planungsunsicherheit und verhindert den Aufbau langfristiger wissenschaftlicher Karrieren.

Die Zahl der befristeten Verträge an deutschen Universitäten ist alarmierend hoch. Der Großteil des wissenschaftlichen Nachwuchses befindet sich in unsicheren, zeitlich befristeten Arbeitsverhältnissen. Dies wirkt sich negativ auf die Attraktivität der Wissenschaft als Berufsfeld aus und erschwert es vielen qualifizierten Talenten, eine langfristige Perspektive in der Forschung zu entwickeln. Zudem trägt die fehlende Arbeitsplatzsicherheit dazu bei, dass viele Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler den akademischen Weg frühzeitig verlassen, was zu einem Verlust wertvoller Expertise und Innovation führt.

  1. Ziele:
  • Schaffung von langfristigen und planbaren Beschäftigungsverhältnissen für wissenschaftliches Personal.
  • Stärkung der Freiheit von Forschung und Lehre durch die Gewährleistung stabiler Karrierewege.
  • Förderung der Attraktivität des Wissenschaftsstandorts Deutschland, um hochqualifizierte Talente zu gewinnen und zu halten.
  • Abbau von prekären Beschäftigungsverhältnissen in der Wissenschaft und Stärkung der sozialen Sicherheit für den akademischen Nachwuchs.
  1. Maßnahmen:
  • Abschaffung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG): Das WissZeitVG hat in seiner derzeitigen Form versagt und muss aufgehoben werden. Die Kettenbefristung von wissenschaftlichem Personal ist weder mit den Ansprüchen einer modernen Arbeitswelt noch mit den Bedürfnissen des Wissenschaftsstandorts Deutschland vereinbar.
  • Einführung eines neuen, fairen Vertragsmodells: An die Stelle des WissZeitVG soll ein neues Vertragsmodell treten, das für wissenschaftliches Personal ab dem Beginn der Promotionsphase deutlich längere Vertragslaufzeiten vorsieht. Die Möglichkeit mehrfacher Befristungen soll stark eingeschränkt werden. Ziel ist es, nach einer ersten befristeten Phase eine schnelle Entfristung und langfristige Perspektiven zu ermöglichen.
  • Erhöhung der Grundfinanzierung von Hochschulen und Forschungseinrichtungen: Um die langfristige Beschäftigung wissenschaftlichen Personals zu ermöglichen, müssen die Grundmittel der Universitäten und Forschungseinrichtungen erhöht werden. Dies stellt sicher, dass Institutionen über die notwendigen Ressourcen verfügen, um qualifiziertes Personal langfristig zu binden, anstatt auf kurzfristige Drittmittelprojekte angewiesen zu sein.
  • Förderung von Tenure-Track-Positionen: Die Einführung des Tenure-Track-Systems soll weiter ausgebaut werden. Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern muss frühzeitig eine klare Karriereperspektive geboten werden, die nach einer erfolgreichen Bewährungsphase zu einer Entfristung führt.
  1. Begründung:

Das WissZeitVG in seiner derzeitigen Form stellt ein Hemmnis für die Entwicklung einer exzellenten Wissenschaftslandschaft dar. Die zunehmende Zahl befristeter Verträge verhindert den Aufbau von Wissen und langfristiger Forschung in Deutschland. Junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sehen sich mit unsicheren Zukunftsaussichten konfrontiert und entscheiden sich daher häufig gegen eine Laufbahn in der Wissenschaft. Dies gefährdet die Innovationskraft Deutschlands und mindert die Attraktivität des Wissenschaftsstandorts.

Eine Reform der Arbeitsverhältnisse in der Wissenschaft ist daher dringend notwendig. Die Abschaffung des WissZeitVG und die Einführung langfristiger, verlässlicher Vertragsverhältnisse stellen sicher, dass hochqualifiziertes Personal nicht nur gewonnen, sondern auch gehalten wird. Wissenschaft braucht Stabilität, Planungssicherheit und Perspektiven – diese Rahmenbedingungen müssen wir durch eine progressive und zukunftsorientierte Politik schaffen.

 

Anhebung der Verdienstgrenze für geringfügige Beschäftigungen

Der Kongress möge beschließen,

  1. Erhöhung der Verdienstgrenze für geringfügige Beschäftigung von 538,-€ auf 600 €.
  2. Anschließend dynamische Anpassung auf Grundlage der jährlichen Inflationsrate
  3. Sozialversicherungspflicht des Arbeitsnehmers soll erst greifen, sobald der festgesetzte Steuersatz größer als 0,-€ ist.

Begründung:

Inflationsausgleich und Lebenshaltungskosten: Seit der Einführung der Verdienstgrenze für geringfügige Beschäftigung (sog.538-Euro-Jobs) hat sich die allgemeine Preisentwicklung in Deutschland signifikant erhöht. Die steigenden Lebenshaltungskosten, insbesondere im Bereich Wohnen, Energie und Grundversorgung, machen eine Anhebung der Verdienstgrenze notwendig, um Bürgerinnen und Bürgern den Erhalt ihres Lebensstandards zu ermöglichen.

Attraktivität geringfügiger Beschäftigungen stärken: Geringfügige Beschäftigungen sind eine wichtige Ergänzung zum Arbeitsmarkt, sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer. Sie bieten insbesondere Studierenden, Rentnerinnen und Rentnern sowie Berufseinsteigerinnen und -einsteigern die Möglichkeit, flexibel zu arbeiten und sich zusätzliches Einkommen zu sichern. Eine Erhöhung der Verdienstgrenze stärkt diese Beschäftigungsform und erhöht deren Attraktivität.

Entlastung von Sozialversicherungssystemen: Die Anpassung der Verdienstgrenze und Sozialversicherungspflicht sorgt dafür, dass geringfügig Beschäftigte in der Lage sind, finanziell besser aufgestellt zu sein, ohne dass dies sofort zu einem Wechsel in reguläre Beschäftigungsverhältnisse mit Sozialabgaben führt. Dies entlastet die Sozialversicherungssysteme, während den Beschäftigten dennoch ein höheres Einkommen zur Verfügung steht.

Dynamische Anpassung an die wirtschaftliche Entwicklung: Um sicherzustellen, dass die Verdienstgrenze auch in Zukunft den Anforderungen der wirtschaftlichen Entwicklung und Inflation gerecht wird, plädieren wir für eine dynamische Anpassung, die jährlich überprüft und gegebenenfalls an die allgemeine Preisentwicklung gekoppelt wird. Dies sichert eine nachhaltige und zukunftsorientierte Gestaltung der Verdienstgrenze.

Wirtschaftsstandort Augsburg

Die Julis Augsburg beschließen, dass

  1. der Gewerbesteuerhebesatz in Augsburg von 470 auf den schwäbischen Durchschnitt von 327 gesenkt wird.
  2. die Kammerverwaltung abgeschafft wird.

Diversifiziert aus der Krise

Diversifiziert aus der Krise

  • Ausbau von flexibler Energienutzung durch zunächst einzelne Pilotprojekte (erster Step), anschließende Gründung einer zentralen Institution in einem Mix aus privatwirtschaftlichen Unternehmen und öffentlicher Hand zur Koordinierung der Stromnutzung (vorhandene Infrastruktur flexibler nutzen). Das Ziel ist ein sogenanntes Smart Grid um Hauptlastzeiten zu entzerren. Zusätzlich soll für netzdienliche Verbrauch Unternehmen das Netzentgelt als Incentivierung gesenkt werden. Die 7000 Benutzungsstunden- / 10 Gigawattstunden-Regel soll aufgehoben werden, da sie einen Wettbewerbsnachteil ggü. Geringverbrauchern darstellt.
  • Zusätzlich sollen die übrigen Hauptlastzeiten durch Speicherung von Energie überbrückt werden. Aus diesem Grund soll zudem an neuen Energiespeicherformen geforscht werden. Darüber hinaus sollen subventionierte (billigere) Stromtarife zu Niedriglastzeiten zu einer Entzerrung / Entlastung des Stromnetzes führen.
  • Bund und Länder sollen gemeinsam eine Bedarfsanalyse bzgl. Energie bis 2030 durchführen. Basierend auf des ermittelten Bedarfs soll ein Plan für den bundesweiten Netzausbau und die Energiebeschaffung erstellt werden. Darüber hinaus muss eine nationale Energiereserve für Notfallsituationen bereitgestellt werden, die schnell zu- und abgeschaltet werden kann. Nebenbei sollen die bürokratischen Hürden für den Netzausbau verringert werden. Besonders soll die Idee von „Autobahn-Stromtrassen“ (unterirdisch, überirdisch etc.) geprüft werden.
  • Neben erneuerbaren Energien sollen weitere Formen der Energieerzeugung erforscht und implementiert werden, um auf einen möglichst breiten Energiemix zugreifen zu können. Zudem ist auf eine Übergewinnsteuer zu verzichten, um immaterielle Investitionen (z.B. in die Forschung) nicht zu hemmen. Darüber hinaus soll auf günstige und sichere Importe von EE gesetzt werden, da der Bedarf auch längerfristig nicht autark gedeckt werden kann.
  • Wir gehen davon aus, dass eine Diversifizierung der Energiebeschaffung zu einer Erhöhung des Angebots führt, was sich wiederum positiv auf die Energiepreise auswirken wird. Deswegen fordern wir, dass der Strompreis nicht an den teuersten Erzeuger gekoppelt ist, damit marktwirtschaftliche Signale eine effektivere Energieproduktion begünstigen.

Die Schule als Grundstein auf dem Weg zum Beruf

Die Schule als Grundstein auf dem Weg zum Beruf

Die Julis Augsburg beschließen, dass

  1. Eine Erweiterung der Grundschulzeit auf sechs Jahre, in denen die Basisqualifikationen in den einzelnen Fächern vermittelt werden.
  2. Zusätzlich soll der Lehrplan frequentierter Kompetenzen vermitteln, welche die heutige Zeit erfordern – vor allem im Bereich der Digitalisierung.
  3. Anschließend soll die Bildung weitgehend individualisiert werden, indem die Fächerstruktur von einer breiten Auswahl an verpflichtenden Wahlbausteinen abgelöst wird.
  4. Die Lehrerausbildung soll über das Betriebspraktikum hinaus verpflichtende Praxisanteile außerhalb des schulischen Kontexts enthalten
  5. Der geteilte Religionsunterricht soll abgeschafft werden und durch ein einheitliches Fach ersetzt werden.
  6. Abschließend soll ab der 8. Klasse ein wöchentlicher, verbindlicher Berufsorientierungstag eingeführt werden.

Begründung

Zu 1 und 2: Bevor eine Individualisierung des Unterrichts stattfinden kann, müssen bei jedem Schüler die Basisqualifikation wie beispielsweise Rechnen, Lesen und Schreiben etc. vorhanden sein, damit sich eine vernünftige Problemlösungsfähigkeit entwickelt. Insbesondere soll ein Fach geschaffen werden, dass auf den geschulten Umgang mit digitalen Tools in der heutigen Berufs- und Lebenswelt abzielt. Enthalten sollen dabei vor allem die Benutzung von Textverarbeitungs-, Tabellenkalkulations-, Präsentations- und Datenbankprogrammen sowie der kritische Umgang mit Medien. Dieser Bereich wird jedoch oft in der Schule ausgeklammert, sodass bei vielen Schülerinnen und Schülern hier die notwendigen Basisqualifikationen fehlen.

Zu 3: Anschließend ist eine Auflösung des heutigen Fächersystems sinnvoll, da ein reines Fächersystem einer interdisziplinären Beschäftigung im Wege steht. Geeigneter ist hier ein Wahlpflichtprogramm in der Gestalt eines Workshops oder eines Projektes, in denen die Problemstellungen unterschiedlichen Fächer nicht getrennt voneinander betrachtet werden, sondern ihre Wechselwirkungen zueinander in Vorschein treten. Auch in der Arbeitswelt trifft ein Mensch selten auf eine Aufgabe, die ausschließlich aus einem Fachbereich kommt, und muss folglich Wissen aus mehreren Domänen miteinander verknüpfen, weshalb ein projektgeführtes Lernen eine bessere Vorbereitung auf das Berufsleben ist.

Zu 4: Lehrer erhalten zurzeit eine sehr theoretische Ausbildung in der Universität, die jeglichen Hinweis auf eine Anwendung in der Praxis vermissen lässt. Um Schüler besser auf das Berufsleben vorzubereiten, ist ein eigenständiger Kontakt unabdingbar, sodass sich ein realistisches Bild entwickelt. Deshalb soll neben den bisher verpflichtenden acht-wöchigen Betriebspraktikum weitere fachbezogene berufliche Ausbildung außerhalb des schulischen Kontextes verpflichtend sein.

Zu 5: Zurzeit existieren in Bayern überwiegend drei Religionsunterrichte: katholische Religionslehre, evangelische Religionslehre und Ethik. Hierfür werden jeweils separat Lehrer ausgebildet, wodurch ein großer Kostenaufwand für den Staat entsteht. Deshalb ist ein einheitliches Fach aus kostentechnischer Sicht sinnvoll. Aus gesellschaftlicher Sicht erhöht sich hier auch der Austausch zwischen der verschiedenen Religion sowie dem Atheismus, womit einige Vorurteile aus dem Weg geräumt werden können.

Zu 6: Ab der achten Klasse soll das klassische Schulsystem nur noch vier Wochentage andauern. Der fünfte Tag dient sodann für die Berufsorientierung, in der Unternehmen an der Schule eigene Workshops, Vorträge, etc. anbieten könnten. Aus Schülersicht entstehen hierdurch erste Kontakte in die Arbeitswelt und ein Einblick in verschiedene Berufsfelder in einer geschützten Umwelt. Aus Unternehmenssicht besteht die Möglichkeit Schlüsselfähigkeiten, die aus ihrer Sicht nicht im Lehrplan inkludiert sind, zu vermitteln, sowie Werbung für den eigenen Fachbereich zu machen. So haben auch Disziplinen, die bisher keinen Platz im Lehrplan gefunden haben, eine Chance, auf sich aufmerksam zu machen.