Keine Sozialversicherungsbeiträge auf Kapitalgewinne!

Die Jungen Liberalen Augsburg lehnen den Vorstoß von Robert Habeck ab, Aktiengewinne, Dividenden und Zinsen mit Sozialversicherungsbeiträgen zusätzlich zu belasten. Dieser Vorschlag stellt eine massive Belastung für Kleinanleger und Sparer dar und gefährdet die Kapitalbildung, die gerade in Zeiten der Altersvorsorgekrise essenziell ist. Anstatt Investitionen und Eigenverantwortung zu fördern, setzt diese Idee falsche Anreize und entmutigt Menschen, finanziell für die Zukunft vorzusorgen. Wir stehen für eine Politik, die wirtschaftliches Engagement belohnt, nicht bestraft!

Mehrfache Besteuerung

Viel mehr noch: Schon heute werden Gewinnausschüttungen ähnlich hoch besteuert wie das von Arbeitseinkommen. Bereits auf Unternehmensebene werden Ausschüttungen, welche erst nach Abzug der Kosten – beispielsweise für Produktionsmittel, Rohstoffe oder Mitarbeiter-Gehälter – überhaupt ausbezahlt werden können, versteuert. Unternehmen leisten bereits durch die Gewerbesteuer, der Körperschaftsteuer und dem Solidaritätsbeitrag Zahlungen an die Staatskasse und können am Ende nur ca. 70 % ihres Gewinns überhaupt an ihre Anteilseigner ausbezahlen. Danach werden die Zahlungen auf Anlegerseite mit der Kapitalertragssteuer, dem Solidaritätsbeitrag und gegenbenfalls der Kirchensteuer versteuert, womit sich eine weitere Steuerlast auf den ursrünglichen Gewinns ergibt.

Von 1.000 Euro Gewinn können lediglich knapp über 675 Euro überhaupt ausgeschüttet werden, die dann ein zweites Mal mit rund 180 Euro versteuert werden. Am Ende bleiben nur noch ca. 495 Euro übrig, was eine gesamte Steuerlast von knapp über 50 % ausmacht. Das liegt bereits über dem Spitzensteuersatz von Arbeitseinkommen. Noch härter trifft es Personengesellschaften und Selbstständige, die ihre Ausschüttung bereits mit dem persönlichen Steuersatz versteuern müssen.

Versteuerung von Dividenden
Gewinn vor Steuern1.000,00 Euro
Körperschaftsteuer (15 %)150,00 Euro
Gewerbesteuer (3,5 % / 470 % für Augsburg)164,50 Euro
Solidaritätsbeitrag (5,5 % von KSt)8,25 Euro
Ausschüttungsbetrag677,25 Euro
Abgeltungssteuer (25 %)169,31 Euro
Solidaritätszuschlag (5,5 % auf ASt)9,31 Euro
Nettobetrag498,63 Euro
Gesamter Steuersatz50,01 %

Die Abgeltungsteuer benachteiligt bereits jetzt überwiegend Kleinaktionäre mit niedrigem Einkommensteuersatz im Vergleich zum Halbeinkünfteverahren, welches bis Ende 2008 angewandt wurde. Mit dem Vorschlag würden sie weiter abgestraft werden.